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   LAG Niedersachsen, 23.04.1982 - 3 Sa 10/82   

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https://dejure.org/1982,3275
LAG Niedersachsen, 23.04.1982 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1982,3275)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.1982 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1982,3275)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 1982 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1982,3275)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

    Zur Begründung verweist er auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1982 (DB 1983, 450) und des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1982 (3 Sa 10/82) zu § 622 BGB, aus denen sich ergebe, daß die Beklagte eine bis zum 30. Juni 1983 laufende Kündigungsfrist hätte einhalten müssen.
  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84

    Anspruch auf Unwirksamkeit einer vom Konkursverwalter ausgesprochenen

    Dabei hat sich der Senat auch von der Erwägung leiten lassen, daß diese Frage aufgrund des Vorlagebeschlusses des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1982 (3 Sa 10/82) bereits Gegenstand weiterer Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ist (1 BvL 2/83 und 1 BvL 48/83), deren Erledigung durch eine weitere Vorlage durch den Senat nur verzögert werden könnte.
  • BAG, 17.03.1994 - 2 AZR 657/87

    Verfassungswidrigkeit einer

    Die unterschiedlichen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellten waren spätestens seit den Vorlagebeschlüssen, die zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1990 (BVerfGE 82, 126 ) geführt haben (z.B. Beschluß des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1982 - 3 Sa 10/82 -) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG umstritten.
  • BAG, 17.03.1994 - 2 AZR 665/87

    Verfassungsmäßigkeit einer Angestelltenkündigungsfrist-Kleinstbetriebsklausel

    Die unterschiedlichen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellten waren spätestens seit den Vorlagebeschlüssen, die zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1990 (BVerfGE 82, 126) geführt haben (z.B. Beschluß des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1982 - 3 Sa 10/82 -) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG umstritten.
  • LAG Niedersachsen, 20.01.1984 - 3 Sa 148/83

    Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung ;

    Diese vom Bundesverfassungsgericht festgestellte teilweise Verfassungswidrigkeit der genannten gesetzlichen Vorschrift führt dazu (vgl. zu den Folgen einer festgestellten Verfassungswidrigkeit allgemein: Heußner NJW 1982 S. 257 ff.; Ipsen JZ 1983 S. 41 ff.), daß während der Übergangszeit bis zu einer Neuregelung der Kündigungsfristenbestimmungen durch den Gesetzgeber auch bei Arbeitern, wie bei Angestellten nach dem fortgeltenden "Gesetz über die Fristen für die Kündigung von Angestellten" vom 9. Juli 1926 (RGBl. I S. 399, berichtigt S. 412; vgl. auch Art. 6 Abs. 4 des 1. Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes vom 14. August 1969), bereits Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres mitzurechnen sind (vgl. Kraushaar Arbeit und Recht 1983 S. 145 ff.; wie hier auch ArbG Heilbronn Betriebsberater 1983 S. 1795 = Der Betrieb 1983 S. 2366 = Arbeitsrecht im Betrieb 1983 S. 156; ArbG Herne Urteil vom 26.04.1983 - 5 Ca 3470/82; ArbG Oldenburg Urteil vom 10.06.1983 - 4 Ga 26/83; ArbG Siegburg Urteil vom 27.01.1983 - 3 Ca 2604/82; ArbG Ludwigsburg Urteil vom 31.08.1983 - 12 Ca 510/83; anderer Auffassung LAG Düsseldorf Der Betrieb 1983 S. 2042; wiederum a.A. ArbG Wiesbaden Der Betrieb 1983 S. 2367; zu unterschiedlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte generell vgl. den Vorlagebeschluß der erkennenden Kammer vom 23.04.1982 - 3 Sa 10/82 - EzA Art. 3 GG Nr. 15 und neuerdings auch Schulin in Anm. zu EzA § 1 Lohnfortzahlungsgesetz Nr. 63 m.w.N.; Mayer-Maly in Anm. zu EzA Art. 3 GG Nr. 13).
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